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Das Personalienblatt dient zur Feststellung, welcher Kanton für die Finanzierung Ihres Studienplatzes im Rahmen der Fachhochschulvereinbarung zuständig ist.

Da es bei der Finanzierung um grosse Geldsummen geht, bitten wir Sie, die Fragen genau zu beantworten.

Bitte beachten Sie, dass Sie keine weiteren Fragen beantworten dürfen, sobald Sie einen Buchstaben auf der Rückseite erreicht haben. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson Ihrer Schule.

Personen aus dem Fürstentum Liechtenstein sind Schweizern gleichgestellt und gelten deshalb nicht als Ausländer.

Sämtliche Wohnsitzbestätigungen sind im Original vorzulegen. Sie dürfen bei Studienbeginn nicht älter als 3 Monate sein. Der Niederlassungsausweis gilt nicht als Wohnsitzbestätigung.

Nach dem Ausfüllen der Fragen kann das Formular als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Personalien
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zivilrechtlicher Wohnsitz der/des Studierenden bei Studienbeginn (Montag KW 8/38)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eltern (Inhaber bzw. frühere Inhaber der elterlichen Sorge)
 
 
 
 
 
 
 
Fragen zum Studium
 
 
 
 
 
 
 
1. Sind Sie bei Studienbeginn an der Fachhochschule Graubünden 18 Jahre alt oder älter?
 
 
 
 
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